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   BGH, 22.09.1953 - 5 StR 331/53   

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BGH, 22.09.1953 - 5 StR 331/53 (https://dejure.org/1953,567)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1953 - 5 StR 331/53 (https://dejure.org/1953,567)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1953 - 5 StR 331/53 (https://dejure.org/1953,567)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 340
  • NJW 1953, 1721
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Es will unter Hinweis auf das Urteil BGHSt 4, 340 und das praktische Bedürfnis von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (ua BGHSt 1, 275 und 327) abweichen und eine Wahlfeststellung zwischen dem Vergehen gegen § 330 a StGB und der im Zustand erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit begangenen Rauschtat zulassen.

    Das Urteil BGHSt 4, 340,.

  • LG Limburg, 16.10.2019 - 2 Ks 2 Js 59353/16

    Bewährungsstrafe wegen Todes der an Down-Syndrom und Diabetes leidenden Tochter

    Der Bundesgerichtshof betont ebenfalls die grundsätzliche Verschiedenheit von Fahrlässigkeit und Vorsatz, lässt in Zweifelsfällen jedoch aufgrund des normativ-ethischen Stufenverhältnisses gleichwohl eine Verurteilung wegen des Fahrlässigkeitsdelikts zu, wenn auszuschließen ist, dass weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorliegen (BGH, NJW 1953, 1721; BGH, NJW 1983, 2889, 2891).
  • BGH, 17.04.1962 - 1 StR 132/62

    Wahlfeststellung - Vorsätzliche Tat - Fahrlässige Tat - Auffangtatbestände -

    Der Große Senat habe das gerade mit dem Hinweis darauf betont, daß die Entscheidung BGHSt 4, 340, die im Verhältnis von Meineid und fahrlässigem Falscheid eine Verurteilung auf Grund einer Wahlfeststellung billigte, von dem bezeichneten Grundsatz abgewichen sei (BGHSt 9, 390, 393).

    Entscheidung des 5. Strafsenats in BGHSt 4, 340 abwiche, wenn er die Zulässigkeit einer Verurteilung auf Grund Wahlfeststellung im Verhältnis der vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzung verneinen wollte, und ob er nicht in diesem Falle zur Anrufung des Großen Senats verpflichtet wäre.

  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hält es für zweifelhaft, ob es mit dieser Auffassung von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 2, 311; 4, 344 [BGH 22.09.1953 - 5 StR 331/53] ; 8, 70 [BGH 13.07.1955 - StE 68/52] ; 19, 123 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 353/63] - die vor der Neufassung der Einziehungsvorschriften ergangen sind - abweichen würde; es hat deshalb die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung darüber vorgelegt,.
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine

    Bei der neuen Entscheidung wird das Landgericht die Grundsätze entsprechend zu berücksichtigen haben, die der Bundesgerichtshof zu § 414 a.F. AO entwickelt hat und die in der jetzt geltenden Fassung dieser Vorschrift mitberücksichtigt worden sind (vgl. BGHSt 1, 351; 2, 311, 320, 328; 3, 227 [BGH 09.10.1952 - 4 StR 192/52]; 4, 344 [BGH 22.09.1953 - 5 StR 331/53]; 6, 11 [BGH 26.03.1954 - 1 StR 23/54]; 8, 70) [BGH 13.07.1955 - StE 68/52].
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74

    Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund

    Verdachtsstrafen sind jedoch unzulässig (BGHSt 4, 340; vgl. auch Art. 6 Abs. 2 MRK).
  • LG Limburg, 16.10.2019 - 2 Ks
    Der Bundesgerichtshof betont ebenfalls die grundsätzliche Verschiedenheit von Fahrlässigkeit und Vorsatz, lässt in Zweifelsfällen jedoch aufgrund des normativ-ethischen Stufenverhältnisses gleichwohl eine Verurteilung wegen des Fahrlässigkeitsdelikts zu, wenn auszuschließen ist, dass weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorliegen (BGH, NJW 1953, 1721; BGH, NJW 1983, 2889, 2891).
  • BGH, 13.10.1964 - 1 StR 291/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten, teilweise

    Dies läuft auf eine unzulässige Verdachtsstrafe hinaus (BGHSt 4, 340, 344; Sarstedt S. 252), zumal da das S. 5 UA erwähnte weitere Betrugsverfahren noch nicht durchgeführt ist.
  • BGH, 02.11.1961 - 5 StR 174/61

    Rechtsmittel

    Nach dem Rechtszustand, der zur Zeit des angefochtenen Urteils galt, war auch gegenüber dem an der Steuerstraftat unbeteiligten Eigentümer eines Beförderungsmittels die Einziehung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (BGHSt 2, 311; 4,344 [BGH 22.09.1953 - 5 StR 331/53]; 8,70, 74) [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54].
  • BGH, 10.06.1958 - 5 StR 108/58

    Verurteilung wegen fortgesetzter einfacher oder schwerer passiver Bestechung -

    Auf diese Fragestellung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats an; auch die Entscheidung BGHSt 4, 340, auf die sich abweichende Lehrmeinungen bisweilen berufen, stellt es darauf ab.
  • BGH, 25.01.1955 - 5 StR 573/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1960 - 1 StR 275/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.12.1959 - 2 StR 512/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.05.1958 - 5 StR 101/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.02.1956 - 5 StR 396/55

    Rechtsmittel

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